WWW.BI-IGOR.DE - Die offizielle Internetpräsenz der Bürgerinitiative IGOR
 
 
 
Startseite > Rund ums Haus > Neues Eichgesetz und neue Mess- und Eichverordnung
 
 
 

Neues Eichgesetz und neue Mess- und Eichverordnung

 

Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten.  Ab diesem Stichtag gilt auch eine neue Mess- und Eichverordnung (MessEV).  Daraus ergeben sich für Gebäudeeigentümer oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft neue Pflichten.  Ab diesem Zeitpunkt müssen alle erneuerten oder neuen Zähler nach der Inbetriebnahme innerhalb von 6 Wochen an die zuständige Behörde gemeldet werden. In Hessen ist das die Hessische Eichdirektion in Hanau. Messgeräte sind alle Geräte oder Systeme von Geräten mit Messfunktion, die jeweils zur Verwendung im geschäftlichen und amtlichen Verkehr bestimmt sind.

Meldepflichtig ist derjenige, der Messvorrichtung geschäftlich verwendet, also beispielsweise Nebenkosten hierüber abrechnet. Mit der Durchführung dieser Anzeige kann auch ein Dritter, z.B. das mit der Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung befasste Messdienstunternehmen beauftragt werden. Bei Versorgungsmessgeräten für Gas, Strom, Wärme und Wasser kann davon ausgegangen werden, dass der Versorger der Verwender des Messgerätes ist. In diesen Fällen trifft die  Anzeigepflicht den Versorger bzw. Netzbetreiber. Nicht betroffen sind Eigentümer ausschließlich selbst genutzter Immobilien.

Von besonderer Bedeutung ist, dass Messwerte nur noch von bestimmungsgemäß verwendeten Zählern genutzt werden dürfen, also nur von Geräten mit ordnungsgemäßer Eichung. Wenn die Eichfrist eines Messgerätes abgelaufen ist, darf das Gerät nicht mehr für den geschäftlichen  Abrechnungsverkehr verwendet werden. Hierzu zählen auch die Neben- und Heizkostenabrechnung. In der Praxis bedeutet das, dass dann der Verbrauch gemäß der Heizkostenverordnung zu schätzen ist. Vermieter sollten künftig besonders darauf achten, das eingesetzte Messgeräte jederzeit den Bestimmungen entsprechen.

Letzte Bearbeitung: 13.03.2015, 18:46




 
Home Home

IGOR - Interessengemeinschaft für einen lebenswerten Ortskern Ober-Roden