Ab 2015 müssen jeweils über 30 Jahre alte Heizkessel, die mit Gas oder Öl betrieben werden, ausgetauscht werden. Nicht betroffen sind Niedertemperaturheizkessel und Brennwertkessel. Außerdem sind nicht betroffen: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die darin schon am 1. Februar 2002 selbst wohnten, dürfen den Heizkessel weiter betreiben. Voraussetzung ist ferner, dass die Abgaswerte eingehalten werden.